Lebensmittelbestrahlung (durch hoch-energetisch aufgeladene, beschleunigte Strahlen; a la Röntgenstrahlen) dient der Lebensmittelfrischhaltung (Lagerungsfähigkeit; z.B. durch die Abtötung von Mikroorganismen, durch die Lebensmittel verderben,)

Die Experten beurteilen diese Technik als sehr sicher (z.B. in www.mri.bund.de ); siehe auch neue Meldung (9.10.98)

"Verbraucher können durch Bestrahlung haltbar gemachte Lebensmittel nach Angaben des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit (BVL - www.bvl.bund.de ) zum weitaus größten Teil ohne gesundheitliche Bedenken kaufen.Im vergangenen Jahr seien nur bei rund zwei Prozent der untersuchten Produkte Beanstandungen ausgesprochen worden, teilte das BVL am Dienstag in Berlin mit. Rund die Hälfte der beanstandeten Lebensmittel sei unzulässig bestrahlt worden, ein weiterer großer Teil sei nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet gewesen.Zur Erhöhung der Haltbarkeit dürfen in Deutschland ausschließlich Gewürze und Kräuter mit radioaktiven Substanzen bestrahlt werden. Die Strahlung geht dabei nicht auf die Lebensmittel über. Der Verzehr der Produkte ist laut BVL unbedenklich". © afp/aerzteblatt.de - http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=33625 

 

 

Informationen des BVL zum Thema „Bestrahlte Lebensmittel“: www.bvl.bund.de/Bestrahlung

 

Informationen der EU-Kommission zum Thema „Bestrahlte Lebensmittel“: Erscheinungsdatum: 09.09.2008 (dies geht nicht mehr ⇒  http://www.bvl.bund.de/cln_027/nn_495478/DE/08__PresseInfothek/01__InfosFuerPresse/01__PI__und__HGI/Rueckstaende/2008/Bestrahlte__Lebensmittel__2007.html__nnn=true )

 

Die Verbraucherakzeptanz ist jedoch sehr gering.

Weltwissenspolitik - Streit um globalen Verbraucherschutz (Beispiel bestrahlte Lebensmittel) WZB-Mitteilungen Nr.145 (Sep. 2014, S.43f)