10/14/20

Coating - Beschichten von Lebensmitteln

Frisches Obst und Gemüse sind nur begrenzt haltbar, zum Leidwesen der Supermärkte. Sie müssen diese Lebensmittel rechtzeitig verkaufen, sonst landen unverkäufliche Früchte im Müll (Lebensmittelabfall). So werdem verschiedene Obst- und Gemüsearten in Plastikverpackungen oder in Folie umhüllt, damit die Früchte lange Transportwege besser überstehen und länger haltbar sind. Andererseits soll der Plastikverbrauch reduziert werden.
Als Alternative wird das Coating seit 2019 auch in einigen deutschen Supermärkten angeboten. Unter Coating (engl., ummanteln, beschichten) versteht man das Überziehen der Frucht mit einer hauchdünnen Schutzschicht. Sie soll dafür sorgen, dass die Frucht weniger Wasser verliert und von außen weniger Sauerstoff eindringen kann. Somit wird der Reifeprozess verlangsamt und die Frucht ist zwei- bis dreimal so lange frisch wie ganz ohne „Verpackung“. Zurzeit werden in einigen Supermärkten Avocados, Orangen und Mandarinen mit dieser „zweiten Haut“ angeboten.
Das „Ummanteln“ von Obst ist nicht neu, denn die meisten Zitrusfrüchte werden schon lange mit Wachsen umhüllt. Sie verhindern, dass die Zitrusfrüchte austrocknen und sie verleihen den Früchten gleichzeitig einen gewissen Glanz. So ist bei frischen Zitrusfrüchten die Oberflächenbehandlung mit verschiedenen Wachsen (z. B. E 901 Bienenwachs und E 904 Schellack) erlaubt. Wachse sind Überzugmittel, die nach der Ernte (und nach dem Waschen) aufgebracht werden. Sie zählen nicht zu den Konservierungsmitteln .

Nach Ansicht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erfüllen die Coatings einen technologischen Zweck, indem sie die Haltbarkeit von Lebensmitteln verlängern. Deshalb sind sie als Lebensmittelzusatzstoffe anzusehen. Zusatzstoffe dürfen grundsätzlich nur verwendet werden, wenn die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sie als sicher bewertet hat und sie von der EU-Kommission zugelassen wurden.

 Für die Schutzschicht gibt es zwei verschiedene Substanzen:
- Überzugsmittel aus pflanzlichen Fetten - „Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren“ sind bereits als Zusatzstoff E 471 zugelassen
- Überzugsmittel auf Basis von Zucker und pflanzlichen Ölen - Zuckerester von Speisefettsäuren = Zusatzstoff E 473.

Mit einer Schutzschicht aus pflanzlichen Fetten dürfen zurzeit nur Zitrusfrüchte, Melonen, Ananas, Bananen, Papayas, Mangos, Avocados und Granatäpfel überzogen werden. Eine Schutzschicht aus Zucker und pflanzlichen Ölen ist für die Oberflächenbehandlung von frischem Obst zugelassen.
Die genaue Zusammensetzung des Coatings bzw. die Konzentration der einzelnen Substanzen muss an die jeweilige Frucht angepasst werden, um eine optimale Wirksamkeit zu erzielen. Die Anwendung scheint dagegen einfach zu sein: Bei den Coating-Mitteln handelt es sich um ein Pulver. Dieses wird mit Wasser vermischt und meistens nach der Ernte auf die Frucht aufgetragen bzw. besprüht oder die Früchte werden darin eingetaucht.
Eine Kennzeichnung der beschriebenen Oberflächenbehandlungsmittel für frisches Obst ist nicht verpflichtend. Eine Ausnahme besteht jedoch für das Coating von Zitrusfrüchten. Das Überziehen von frischen Früchten mit einem zugelassenen Zusatzstoff ist bei Bio-Produkten grundsätzlich nicht erlaubt. Die Kennzeichnung für Überzugmittel könnte sich künftig ändern. So sieht ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 18.03.2020 u.a. vor, dass jedes frische Obst und Gemüse mit Lebensmittelzusatzstoffen, die als Überzugmittel verwendet werden, durch die Angabe „gewachst“ gekennzeichnet werden sollen.

Bisher gibt es noch keine wissenschaftlichen Untersuchungen, ob und inwiefern das Coating den Gehalt an Nährstoffen, Vitamine und Mineralstoffen in den Früchten beeinflusst. Die EFSA geht nicht davon aus, dass Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E471) in das verzehrbare Fruchtinnere eindringen. Eine Behandlung von Obstarten, deren Schale nicht mitverzehrt wird, dürfte laut EFSA keine Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen haben. E 471 sei für diesen Zweck unbedenklich. Deshalb wurde keine unbedenkliche Aufnahmemenge festgelegt. Für Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) sieht das anders aus. Hier dürfen pro Kilogramm Obst nicht mehr als 10 Gramm E 473 verwendet werden.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat auf Anfrage des BZfE bisher keine belastbaren Informationen zur Risikobewertung der Obstarten mit der neuen Schutzhülle. Auch das Max-Rubner-Institut (MRI) hat die Haltbarkeit der „Coating-Früchte“ noch nicht unter die Lupe genommen.

Informationen:

Trend Lebensmittel * Coating: Früchte länger haltbar machen und Plastikmüll reduzieren. link bei www.bzfe.de (2020)

Coating – die "zweite Haut" für frische Früchte: Damit Obst länger haltbar bleibt. Mit einer hauchdünnen Schutzschicht soll der Reifeprozess der Früchte verlangsamt werden. BZfE News 14.10.2020

Beschichten - wikipedia - engl. Coating -

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