Der Handel ist (war) streng geregelt - z.B. Ladenöffnungszeiten. Es gab Ausnahmen, z.B. für Menschen, die auf Reisen sind und Lebensmittel benötigen. (Proviant)
So gibt es besondere Regeln an Autobahnraststätten; Tankstellen; Bahnhöfen; Schiffs- und Flughäfen. (Kiosk/Sonderverkaufstellen) Bei Auslandsreisen kann zollfrei eingekauft werden. (duty-free-shops)
Bevor die Europäische Union ihre Grenzen abgeschafft hat (Schengener Abkommen), wurden von findigen Händler kurze Trips aufs Meer so organisiert, dass in den erreichten zollfreien Zonen günstig eingekauft werden konnte (solche sog. Butterfahrten sind z.B. im Spiegel 48_1981 beschrieben. (Wikipedia -Butterfahrten). Das ist seit 1999 nicht mehr möglich.

Es gibt  touristisch verbrähmte Verkaufsfahrten - sog. Kaffeefahrten; Vorsicht bei Kaffeefahrten (VerbraucherschutzVerein)

Bahnhöfe werden immer mehr zu Einkaufszentren
- Portal: www.einkaufsbahnhof.de von Berlin-Alexanderplatz bis Wiesbaden (bisher 29 Einkaufsbahnhöfe - eingesehen 20.4.13) (es zeigt sich eine Einfalt in der Vielfalt der Angebote)

Shopville am Bahnhof Zürich/Schweiz

Handel auf Festivals. Lebensmittel-Zeitung Nr.33/16.08.2019 S.23 (scan im Archiv) www.lebensmittelzeitung.net/festivals