10/25/15

Krankenkassen

Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind Teil des Gesundheitssystems und der Sozialversicherung.
Die „Krankenkassen“ sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (gesetzliche Krankenkassen); "Krankenversicherungen“ sind privatwirtschaftliche Unternehmen (Privatversicherung).
Allgemein übernehmen Krankenkassen in Deutschland für den Versicherten voll oder teilweise die Kosten für Therapien bei Krankheit, Mutterschaft und oft auch nach Unfall.
Das Krankenversicherungssystem ist in jedem Land unterschiedlich geregelt. In Deutschland haben sich Krankenkassen als Verein, Stiftung, Genossenschaft oder Aktiengesellschaft mit nicht-wirtschaftlichem Zweck zu organisieren.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), ist seit dem 1. Juli 2008 der bundesweite Verband der Krankenkassen in Deutschland. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind ihm als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Aufgaben der Krankenkassen in der gemeinsamen Selbstverwaltung sowie auf internationaler Ebene übertragen worden

Die Krankenkassen betreiben zur Hauptsache die soziale Krankenversicherung (Pflichtversicherung). Es steht den Krankenkassen jedoch frei, neben der sozialen Krankenversicherung auch Zusatzversicherungen (z. B. bevorzugte Behandlung, zahnmedizinische Leistungen, komplementärmedizinische Leistungen) anzubieten. Ebenso können sie in einem gewissen Rahmen weitere Versicherungsarten (z. B. Sterbegelder) betreiben.

Die Zahl der Krankenkassen geht ständig zurück (1970: 1815 - 2015: 124 Kassen): es sind Konzentrationsprozesse (wie in jedem Wirtschaftszweig) wirksam. So schließen sich 2016 zwei der größten deutschen Krankenversicherer zusammen (Deutsche BKKBarmer GEK) (Spiegel - 23.10.2015)

Aspekt der Vorsorge - Prävention - Public Health Nutrition - Krankenkassen Aktionen

 

Quellen: wikipedia

- Liste der deutschen Krankenkassen -

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