05/23/22
Die Beilagen - die Bestandteile von Speisen
Als Beilage (auch Beigabe) bezeichnet man Bestandteile von Speisen (Gerichten, Essen). Sie geben einem Gericht neben der Zubereitungsart (Verarbeitungstechniken) den bestimmenden Charakter. Damit ist Beilage der Gegenbegriff zur Hauptzutat, die oft aus Fleisch oder Fisch besteht. Die für die jeweilige Hauptzutat typische Beilage wird als Garnitur bezeichnet. Im Wiener Raum wird speziell bei Fleischgerichten auch der Begriff Zuspeise verwendet. In Deutschland unterteilt man die Beilage heute in Sättigungsbeilage und Gemüsebeilage; ursprünglich ist „Sättigungsbeilage“ ein Begriff der DDR-Gastronomie. Die Beilage kann in Gaststätten auf Wunsch oft auch geändert werden, beispielsweise Pommes frites statt Spätzle.
Als Sättigungsbeilage bezeichnet man:
- Teigwaren: Nudeln, Spätzle
- Pflanzenknollen: Kartoffel, Süßkartoffel, Topinambur
- Klöße wie Knödel und Nocken
- verschiedene Getreidearten wie Reis und Hirse sowie Mais (als Polenta; Zuckermais aber zubereitet wie Gemüse)
- Erbspüree
Als Gemüsebeilage bezeichnet man:
- gegarte frische Gemüse und Pilze
- gekochtes oder gedünstetes Gemüse: Blattgemüse, Wurzelgemüse, Hülsenfrüchte u. a.
Daneben wird zu einigen Gerichten auch Salat als Beilage serviert. Bei manchen theoretischen Einteilungen wird auch die Garnitur und Dekoration als Gemüsebeilage bezeichnet.