TYPO3 Musterprojekt - Saturday, 20. April 2024
Druckversion der Seite: Gesundheits-Grundrecht
URL: ernaehrungsdenkwerkstatt.de/keller/kartei/grundrechte/gesundheits-grundrecht.html

Recht auf Gesundheit zählt zu den Grundrechten der Menschen – WHO-Deklaration; Zielsetzung – WHO-Konferenze (1998) in Alma-Ata - "Gesundheit für alle im 21. Jahrhundert" / Dokument - „Health for all in the twenty-first century"

Das ‘Recht auf Gesundheit’ meint das Recht auf einen bestmöglichen Standard von Gesundheit als ein fundamentales Recht für jeden einzelnen Menschen; es meint das Recht jedes Menschen, sich am Höchstmaß des eigenen Gesundheitspotential erfreuen zu können.

Bei der Interpretation dieses ‘Rechtes auf Gesundheit’ wird berücksichtigt, daß biologische und genetische Unterschiede von Menschen das individuelle Gesundheitspotential begrenzen können und daß der Zugang zu Gesundheitsdiensten eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für den einzelnen ist, um sein ‘Recht auf Gesundheit’ zu realisieren.

Das ‘Recht auf Gesundheit’ und Menschenrechte

Gesundheit ist eine Voraussetzung dafür, um sich an allen anderen Menschenrechten voll erfreuen zu können. Diese Rechte sind universal, nicht voneinander zu trennen und gegenseitig abhängig. (CHART)

Die Staaten sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Gesundheitsgesetzgebung gegen Beeinträchtigungen des Rechts auf Gesundheit anzugehen; u.a. Verbot der gesundheitsschädigenden Umweltverschmutzung; Minimalvorschriften für gesunde Arbeitsbedingungen; Diskriminierungsfreie Zugänglichkeit vorhandener Gesundheitseinrichtungen; in Notfällen Wasser, Nahrung und Obdach zur Verfügung stellen

(Factsheet der WHO)
(Informationssammlung)

Geschichte – erste Krankenversicherungsgesetz wurde 1883 in Deutschland erlassen („Bismarck“).

Ziele der „Weltgemeinschaft“ – Gesundheitsindikatoren (WHO – Milleniums-Ziele)

Gesundheitssysteme in verschiedenen Ländern (Publikation)