Österreichisches Lebensmittelrecht
Das Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) wurde 2006 verabschiedet; davor gab es das österreichische Lebensmittelgesetz (LMG) (1975 ) - http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/standard.html?channel=CH0823&doc=CMS1131199811633
http://www.lebensmittelnet.at/article/articleview/43026/1/8153/
Ein weiteres zentrales Element der österreichischen Lebensmittelpolitik ist das „Österreichische Lebensmittelbuch" (der "Codex Alimentarius Austriacus"). Es dokumentiert die allgemeine Verkehrsauffassung über die Beschaffenheit von Lebensmitteln. http://www.lebensmittelnet.at/article/articleview/29752/1/8153/
Die Verwaltung des Codex obliegt dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, das einer Kommission vorsteht, die laut § 77 LMSVG aus Vertretern von Arbeitsgemeinschaften, anderen Ministerien, der Bundesländer und der Sozialpartner, aber auch Wissenschaftlern wie Tierärzten besteht.
Der Codex geht zurück auf das Jahr 1891. Aus Anlass der "Internationalen Ausstellung für Nahrungsmittel und Hausbedarf vom hygienischen Standpunkt" in Wien wurde damals eine wissenschaftliche Kommission zur Abfassung des Codex eingerichtet
Die 1. Auflage des Codex wurde 1910–17 von Hofrat Dr. Franz Wilhelm Dafert Ritter von Senseltimmer (1863-1933) in drei Bänden mit 55 Kapiteln erstellt. Von diesen wurden 48 zwischen den beiden Weltkriegen durch eine 2. Auflage ersetzt, der nach dem 2. Weltkrieg ab 1953 eine 3. Auflage folgte heraus.
Der Codex besaß und besitzt als solcher keine rechtlich bindende Wirkung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Codex_Alimentarius_Austriacus
Inhalte - bei - http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/thema.html?channel=CH0832
(siehe Codex Alimentarus)