Das zentrale Dach- und Rahmengesetz im Bereich des Lebensmittelrechts in Deutschlad ist das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, dessen Ziel es ist,
den Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen und Täuschungen im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen umfassend zu schützen. (siehe auch Lebenmittelsicherheit-Broschüre des BMELV)
Zur Durchführung des Gesetzes ist eine Reihe von Rechtsverordnungen erlassen worden, die u.a. die Zulassung von Zusatzstoffen für Lebensmittel, die Höchstmengen für Rückstände an Pflanzenschutzmitteln und die Kennzeichnung von Lebensmitteln regeln. Außerdem gehört zum Lebensmittelrecht eine Reihe von Spezialgesetzen wie das Fleischhygiene- und das Geflügelfleischhygienegesetz und die hierauf gestützten Verordnungen.
Für die Überwachung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften sind die Bundesländer zuständig.
Gesetzestext (DOWNLOAD) - http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/lfgb/gesamt.pdf
Weitere Normen sind im Deutschen Lebensmittelbuch vereinbart.
Heute sind die nationalen Lebensmittelgesetze (z.B. auch Österreich) mit dem EU-Rechten verbunden: Grundlage - Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit - http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2002:031:0001:0024:DE:PDF
Internationale Vereinbarungen werden auch im Codex Alimentarus festgelegt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lebensmittelrecht
http://www.juravendis.de/rechtslexikon/gesundheitsrecht/lebensmittelrecht.html
Portal für die Deutschen Gesetze www.gesetze-im-internet.de
http://www.gesetze-im-internet.de/lmhv_2007/BJNR181700007.html